Yogaraum Werden

Neue Coronaregeln!!!

Stand 24. November 2021

Neue Coronaregeln: 2 G – geimpft oder genesen 

Ab dem 24. Nov. 2021  gilt gem. der neuen Coronaschutzverordnung NRW für den Besuch des Yogaraumes die 2 G-Regel. Bitte zeigt, wenn ihr ins Studio kommt, unaufgefordert euer Zertifikat vor aus dem ersichtlich ist, dass ihr geimpft oder genesen seid (vor mindestens 6 Wochen).

Falls ihr von der 2G-Regel ausgenommen seid und über ein ärztliches Attest verfügt, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden könnt, dann zeigt ihr bitte dieses vor. Zudem bringt bitte einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) mit.



Wiedereröffnung des Yogaraumes!!

Ab Juni werde ich wieder Präsenzunterricht anbieten. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung in der ab 05.06.21 gültigen Fassung.

Es gelten weiterhin die Maskenpflicht in den Räumen bis zur Matte und der Mindestabstand zu anderen Teilnehmern. 

Mitzubringen ist der Nachweis eines negativen 48 Stunden gültigen Corona-Schnelltests oder der Nachweis einer vollständigen Impfung (+ 2 Wochen nach der 2. Impfung) oder der Nachweis einer überstandenen Coronaerkrankung bzw. Immunisierung.

Um die Hygienestandards einzuhalten, bitten wir euch darum, entweder die Hände nach Eintritt in das Studio mit dem bereitgestellten Mittel zu desinfizieren oder zum WC durchzugehen und die Hände dort zu waschen.

Übrigens: Auch ich bin ebenfalls zweimal geimpft.

Erreichen wir die Inzidenz-Stufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt, sind laut der neuen Coronaschutzordnung vom 26. Mai 2021 weitere Lockerungen möglich.
Dies bedeutet für die Teilnahme an den Präsenzkursen der Negativtestnachweis entfällt.
Ihr könnt einfach wieder direkt zu den Kursen kommen.
Weiterhin gelten unsere Coronahygienevorschriften  mehr

Fast alle Yogakurse biete ich weiterhin auch online an.

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